Bereits seit längerem ist der Wunsch da, das Luzerner Kantonsgericht an einem einzigen Standort unterzubringen. Das Kantonsparlament hat dazu mehrere Vorstösse überwiesen und gar eine Spezialkommission eingesetzt, um einen passenden Standort für die kantonale Judikative zu finden. Diese Spezialkommission kam 2024 nach der Prüfung mehrerer Standorte zum Schluss, dass der geeignetste Standort an der Würzenbachstrasse 8 in der Stadt Luzern ist. Dieses Grundstück ist zentral gelegen, durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen und erfüllt auch die besonderen Sicherheitsbedingungen. Ausserdem hat eine Machbarkeitsstudie aufgezeigt, dass das Grundstück Weiterentwicklungspotenzial für den erforderlichen Raumbedarf hat.
Klare und überparteiliche Zustimmung
Die im Kantonsrat vertretenen Parteien: Die Mitte, SVP, FDP, SP, Grüne und GLP sind überzeugt, dass die Arbeit und das Ergebnis der Spezialkommission fundiert waren und der vorgeschlagene Kauf ein geeigneter Standort fürs Kantonsgericht ist. Dies nicht nur durch die gute Erschliessung im Kantonshauptort, sondern auch um Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, Synergien zu schaffen und die Arbeitsbedingungen für die am Gericht tätigen Personen zu verbessern. Aus diesen Gründen stimmte der Kantonsrat einstimmig der Vorlage zu und alle darin vertretenen Parteien empfehlen den Stimmberechtigten die Zustimmung der kantonalen Vorlage am kommenden Abstimmungssonntag. Mit einem Ja zum Kauf des Grundstücks an der Würzenbachstrasse 8 in Luzern, ermöglichen wir dem Kantonsgericht eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der kantonalen Judikative.
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Parteipräsidien von Die Mitte, SVP, FDP, SP, Grüne und GLP